Alleinerziehend?
Was nun?
Alleinerziehende Mütter und Väter mit ihren Kindenr stellen in Deutschland knapp zehn Prozent der Bevölkerung dar. Dabei ist Alleinerziehend immer noch eine vorwiegend weibliche Lebensform. Rund 87 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen, rund 13 Prozent Männer. Die meisten
Alleinerziehenden sind geschieden oder getrennt lebend. Der weitaus geringste Teil von ihnen ist verwitwet.
Hinsichtlich des Familienstandes unterscheiden sich alleinerziehende Mütter aber deutlich von allein erziehenden Männern: fast jede Dritte war nie
verheiratet, ist also ledig. Unter den alleinerziehenden Vätern ist lediglich jeder Fünfte ledig.
Es gibt viele Dinge die es den alleinerziehenden Elternteile die Hartz 4 bekommen nicht ubedingt leichter machen,da z.B. das Kindergeld in voller Höhe angerechnet wird und man im Endeffekt nichts von
dieser geplanten Erhöhung hat:
Ab dem 1. Januar 2009 gibt es mehr Kindergeld. Was sich zunächst so erfreulich anhört entpuppt sich aber schnell als Mogelpackung. Die Erhöhung des Kindergeldes wurde zwar beschlossen, über die
Höhe ist man sich aber noch nicht einig. Im Gespräch sind aber lächerliche 10 Euro pro Monat. Die Union dringt außerdem auf eine deutliche Erhöhung der Kinderfreibeträge, die SPD ließ diese Frage
noch offen. Ein Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ist die Erhöhung des Kindergeldes jedenfalls nicht. Laut Armutsbericht der
Bundesregierung ist in Deutschland jeder vierte von Armut betroffen oder bedroht, Alleinerziehende sind besonders häufig von Armut betroffen.
Sie finden auf meinen Seiten einige Links mit Infos für Betroffene!
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Unterhaltsrechte von Alleinerziehenden Müttern und Väter wurden durch das neue Urteil gestärkt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sprach jetzt das erste
höchstrichterliche Urteil unter AZ: XII ZR 109/05 seit Inkrafttreten des neuen Unterhaltsgesetzes im Januar 2008 aus.
Der Staat hat nun durch den Bundesgerichtshof ein neues Gesetz erlassen. Hier wird nun seit Inkrafttreten der neuen Unterhaltsrechtsprechung vom
01.01.2008 die Erwerbspflicht alleinerziehender Elternteile angepasst.
Alleinerziehende Elternteile, die zuvor nicht verheiratet waren dürfen nun auch über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus Betreuungsunterhalt für sich selbst
einfordern. Selbst wenn das Kind einen Ganztageskindergarten besucht, darf der Unterhalt an die Mutter oder den Vater nicht gestrichen werden. Es besteht dadurch keine Pflicht zur Aufnahme einer
Vollzeittätigkeit.
Die endgültige Entscheidung eines Falles wurde allerdings den Familiengerichten zugeschoben. Diese müssen nun von Fall zu Fall die Dauer des Betreuungsunterhaltes
entscheiden. Eine feste Richtlinie bezüglich der Dauer gibt es hier nicht. Ebenso wenig einen Anhaltspunkt über die Höhe des Betreuungsunterhaltes.
Lebten Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen, kann der Betreuungsunterhalt gegebenenfalls etwas höher ausfallen, wenn die
Lebensgemeinschaft eheähnlich gelebt wurde. Getrennt lebende Elternpaare, die an den Ex-Partner Betreuungsunterhalt zahlen müssen kommen dabei etwas günstiger weg.
TIPP: Überprüfen Sie Ihre Bezugszeiten. Evtl. haben Sie sogar noch Anspruch auf eine Verlängerung des Betreuungsunterhaltes für Ihr Kind. Stellen Sie
einen Antrag auf Überprüfung durch Ihren Anwalt oder fragen Sie vorab bei Ihrem für Sie zuständigen Jugendamt nach.